§1 Vertragsgegenstand und Leistungsverpflichtungen

I. Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von Trainings und die Erstellung von Software.
II. Die Angebote sind nicht bindend. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung festgelegt. eduCADion Gesellschaft für EDV-Ausbildung mbH, nachfolgend eduCADion genannt, sendet dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung, der Kunde sendet die Auftragsbestätigung unterzeichnet an eduCADion zurück. Mit der Anmeldung werden unsere AGB anerkannt.
III. eduCADion ist berechtigt, für zu erbringende Leistungen Dritte zu beauftragen.

§2 Verpflichtungen des Kunden

I. Die Vergütung ist 14 Tage nach der Rechnungszustellung fällig und durch Überweisung auf das Konto von eduCADion zu zahlen. Für Mahnungen werden pro Mahnung 10€ Bearbeitungsgebühr erhoben.
II. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorgaben zu entrichten. Ferner bleibt eduCADion die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

§3 Vergütung

I. Die Vergütung richtet sich nach dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Betrag zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Falls schriftlich nicht anders vereinbart wird, beträgt die Unterrichtszeit sechs volle Stunden pro Tag incl. zwei Pausen à maximal 15 Minuten. Dauert die Schulung länger als sechs volle Stunden, wird für jede begonnene halbe Stunde jeweils ein Zwölftel des Tagessatzes in Rechnung gestellt.

§4 Stornierung/Verschiebung

I. Die Stornierung durch den Kunden bedarf der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail). Geht die Erklärung bis zu vier Wochen vor Trainingsbeginn an eduCADion, erfolgt die Stornierung gebührenfrei.
II. Bei wirksamer Stornierungserklärung, die weniger als vier, jedoch spätestens bis zwei Wochen vor Trainingsbeginn eduCADion zugeht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Vergütung erhoben.
III. Bei jeder anderen wirksamen Stornierungserklärung ist die volle Vergütung zu bezahlen.
IV. Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung werden zusätzlich bereits angefallene und von eduCADion nachweisbare Kosten wie Fahrt- und Hotelkosten des Referenten oder Stornierungskosten für Raummiete erhoben.
V. Bei einer vom Kunden veranlassten Verschiebung gelten die gleichen Vereinbarungen wie bei einer Stornierung durch den Kunden.

§5 Rücktritts- und Änderungsvorbehalt

I. eduCADion ist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, falls der Trainer unvorhergesehen zum Schulungstermin erkrankt ist und ein Ersatztrainer nicht mehr organisiert werden kann oder ein anderer, unvorhergesehener Grund vorliegt.
II. eduCADion ist berechtigt, den Trainingsinhalt und -aufbau dem Stand der Entwicklung anzupassen.

§6 Haftung

I. Bei Kursausfall oder Terminverschiebung durch eduCADion haftet eduCADion weder für eventuell angefallene Reise- und Übernachtungskosten der Teilnehmer, noch für durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. eduCADion kann nicht wegen vom Trainer falsch vermittelten Inhalten haftbar gemacht werden. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
II. Für Schulungsunterlagen gilt: bei der Zusammenstellung der Texte, Verweise und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen; trotzdem ist ein vollständiger Fehlerausschluss nicht möglich. eduCADion übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Unterlagen, für deren Verifizierung allein der Anwender die Verantwortung trägt. eduCADion übernimmt für aus der Verwendung dieser Unterlagen entstehende Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung. eduCADion übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte von Seiten Dritter, auf welche wir durch Links verweisen.
III. Die Haftung von eduCADion, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
IIII. Die Höhe der Haftung durch eduCADion ist in jedem Fall auf die Höhe des Preises für die Schulung begrenzt.

§7 Urheberrechte

Evtl. ausgehändigte Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von eduCADion nicht gestattet. Die im Rahmen des Trainings zur Verfügung gestellte Software darf weder ganz noch teilweise kopiert werden.

§8 Gewährleistung und Haftung von eduCADion für erstellte Software

eduCADion übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der erstellten Software. Insbesondere übernimmt eduCADion keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. Das gleiche gilt für das die Software evtl. begleitende schriftliche Material. Eine Haftung von eduCADion für auf Papier oder auf Datenträgern erstellten oder mittels Datenfernübertragung übertragenen fehlerhaften Daten ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Höhe der Haftung durch eduCADion ist in jedem Fall auf die Höhe des Preises für die Erstellung der Software begrenzt.

§9 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen

Sofern der Kunde ebenfalls AGB verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

§10 Sonstiges

Mit der Annahme des Vertrags berechtigt der Kunde die Firma eduCADion GmbH, das Logo des Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Der Kunde kann die Verwendung des Logos ablehnen.

§11 Schlussvorschriften

I. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
II. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


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